Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Agentur, Webklar Webdesign by Rolf Fleckenstein, und den Kunden, welche Leistungen von der Agentur beziehen, soweit sie nicht bereits im Vertrag geregelt sind. Der Kunde anerkennt und akzeptiert diese AGB mit Entgegennahme der Offerte und/oder Bestätigung des Vertrages.

Vertrag & Offerte

Die Agentur erstellt auf Anfrage des Kunden eine mündliche oder schriftliche Offerte für die von der Agentur geschätzte Leistungserbringung. Diese Offerte ist während 10 Tagen gültig. Bei Zusage des Kunden erstellt die Agentur eine schriftliche Auftragsbestätigung, die der Kunde bestätigt.

Der Kunde anerkennt hiermit, dass die Erstellung einer Homepage oder ähnliche Leistungen ein komplexes Projekt darstellen, deren Aufwand zum Vorneherein schwer abschätzbar sind. Der Kunde muss akzeptieren, dass der reale Aufwand und das damit verbundene Honorar mitunter erheblich vom Auftrag und der Offerte abweichen kann. In solch einem Fall wird der Kunde während des Projektes informiert und zur Entscheidung der nächsten Schritte herangezogen.

Leistungen & Leistungserbinger

Die Agentur Webklar Webdesign erstellt für ihre Kunden sämtliche Leistungen im Bereich Webdesign, Grafik, Fotografie, Text und Druck. Diese Leistungen werden von der Agentur selbst erbracht.

Zu den Dienstleistungen zählen unter anderen:

  • Webdesign, Konzeption, Beratung und Realisation
  • Webhosting
  • SEO
  • Layout, Layoutentwürfe
  • Grafik
  • Fotografie
  • Bild, Text
  • Katalogerstellung

usw.

Honorar, Zahlungskonditionen

Für sämtliche erbrachten Leistungen der Agentur schuldet der Kunde das vereinbarte Honorar. Dabei verrechnet die Agentur in der Regel CHF 180.00/Std. exkl. Mwst. für sämtliche Leistungen, die sie erbringt. Dabei werden angebrochene Stunden zur ganzen Stunde aufgerechnet. Spezielle Vereinbarungen sind zulässig. Jegliche  Reisezeit, die von der Agentur für den Kunden anfällt, wird zu denselben Konditionen verrechnet. Spesen werden dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt. Software, Bilder, Texte, usw., welche die Agentur für den Kunden einkauft, werden dem Kunden mit einem Zuschlag weiterverrechnet.

Bei neuen Projekten kann die Agentur 50% der Auftragssumme als Anzahlung verlangen, bei grösseren Projekten können Drittelszahlungen oder kleinere Akontozahlungen mit 5 Tagen Zahlungsfrist vereinbart werden. Die Zahlungsfrist von Rechnungen beträgt üblicherweise 14 Tage mit 3% Skonto bei Begleichung innert 5 Tagen und 2% Skonto bei Begleichung innert 8 Tagen. Ausschlaggebend für die Einhaltung der Frist ist dabei das Rechnungsdatum.

Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Agentur für jede Erinnerung oder Mahnung CHF 30.00 in Rechnung stellen. Zudem schuldet der Kunde ab der 1. Zahlungserinnerung einen Verzugszins von 5%. Die Agentur ist berechtigt, den Fall mit allen Akten an ein Inkassobüro zu übertragen. Jeder weitere Aufwand, den die Agentur zur Eintreibung der Forderung auf sich nimmt, wird ebenfalls mit CHF 180.00/Std. verrechnet, welches der Kunde hiermit ausdrücklich anerkennt. Die Agentur ist berechtigt, getätigte Arbeiten rückgängig zu machen, insbesondere wenn sie damit rechnen muss, dass ein Ausfall droht. Die Agentur ist berechtigt, bei ihr gehostete Webseiten unter vorheriger Androhung temporär abzuschalten, bis die Schuld getilgt ist. Diese letzten beiden Massnahmen werden nur im äussersten Notfall und unter Einbezug des Kunden durchgeführt.

Pflichten & Rechte

Die Agentur verpflichtet sich die Arbeiten gewissenhaft und mit grösster Sorgfalt auszuführen. Bei Problemen mit der Umsetzung wird der Kunde informiert und nächste Schritte werden abgesprochen, ausser der Kunde wünscht dies ausdrücklich nicht. Fehler, die eindeutig von der Agentur verursacht werden, werden von der Agentur kostenlos behoben, alles andere geht zu Lasten des Kunden. Bei Problemen, die entgegen der Erwartungen nicht lösbar sind, besteht seitens des Kunden kein Schadenersatzanspruch oder ein Anspruch auf Minderung des Honorars.

Die Agentur informiert den Kunden regelmässig über den Stand der Arbeiten und macht ihn auf Probleme oder Gefahren aufmerksam, welche die Vertragserfüllung gefährden.

Dem Kunden obliegt eine Mitwirkungspflicht für die Vertragsabwicklung. Der Kunde stellt der Agentur alle notwendigen Unterlagen und Informationen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, raschmöglichst zur Verfügung, spätestens aber 5 Tage nach der Auftragserteilung. Sollte die Agentur durch die Verzögerung des Kunden und gar durch dessen Verhinderung einen Mehraufwand haben, wird dieser zu den üblichen Konditionen verrechnet. Soweit für die Vertragserfüllung notwendig, stellt der Kunde Personal frei, welches der Agentur als Ansprechpartner zur Verfügung steht und das befugt ist, die Agentur bei der Vertragserfüllung zu unterstützen.

Vom Kunden ist das gelieferte Textmaterial als txt-Datei oder Word-Datei elektronisch zuzustellen, das Bildmaterial als jpg. oder png-Datei in ausreichender Grösse.

Zum Schutz des Urheberrechtes der Agentur und der von der Agentur erstellten Homepage darf der Kunde während der Realisation einer Homepage (oder Teile davon) die Webagentur nicht wechseln, ausser die Agentur wäre nicht im Stande, die Realisation durchzuführen. Mit der Auftragsbestätigung übernimmt die Agentur den Auftrag vollständig bis zur Übergabe an den Kunden. Der Kunde kann die Realisation der in Auftrag gegebenen Homepage (oder Teile davon) auch nicht durch eigenes Personal durchführen. Eine Verletzung dieser Bestimmung zieht eine Konventionalstrafe von CHF 5000.00 nach sich.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die für den Kunden ausgeführten Arbeiten als Referenz auf der Homepage der Agentur aufgeführt werden. Zudem erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Agentur von der Website des Kunden einen Link auf die Website der Agentur setzt. Meist geschieht dies im Footer auf der Website des Kunden.

Haftung und Haftungsausschluss:

Die Agentur lehnt jegliche Haftung ab. Die Agentur lehnt jede Honorarminderung und jeden Schadenersatz ab. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Die Agentur Webklar Webdesign ist insbesondere nicht haftbar für Probleme, die durch die installierte Software von Dritten (Plugins, Themes, WordPress, usw.) entstehen. Wir machen unsere Kunden darauf aufmerksam, dass jedes Update, jede Aktualisierung und jede Veränderung der vorhandenen Installation zu Problemen führen kann. Auch kann ein reibungsloses Funktionieren eingesetzter Software von Drittfirmen nicht garantiert werden; deshalb verwendet Webklar Webdesign nur erprobte Software, die erfahrungsgemäss keine Probleme macht. Sollten dennoch unerwartet Probleme auftreten, haftet dafür nicht die Agentur. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund technischer Probleme und deren Folgeschäden.

Geistiges Eigentum

Das geistige Eigentum und seine damit verbundenen Rechte für die von der Agentur erstellten Webdesigns, Codes, Grafiken, usw. gehen mit der Bezahlung des Kunden im Sinne eines Werkes an den Kunden über. Das geistige Eigentum von Drittanbietern (Bilder, Software, usw.) und dessen Rechte bleiben in der Regel beim Urheber. Die Nutzung dieser Rechte wird durch Lizenzierung und die Bezahlung der Lizenz gewährleistet.

Gerichtstand

Der Gerichtstand befindet sich am Sitz der Agentur Webklar Webdesign.